T3: 407/2023 Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR)
- Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen: Die GLP befürwortet die Anpassung, weil der Kanton dadurch besser vorbereitet und handlungsfähiger ist. Ein Missbrauch der Regelung ist zZt. nicht zu erwarten.
- Zeitgemässe Fraktionsbeträge: Die GLP lehnt die Vorlage ab, da das eigentliche Ziel, den Bankrat anforderungsfokussiert und politisch unabhängiger zu machen, nicht erreicht wird. Der Regierungsrat hat es trotz mehrfacher Hinweise seitens GLP verpasst, auch andere Gesetze z.B. das Vereinsrecht ebenfalls T3: 407/2023 Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR)
- Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen: Die GLP befürwortet die Anpassung, weil der Kanton dadurch besser vorbereitet und handlungsfähiger ist. Ein Missbrauch der Regelung ist zZt. nicht zu erwarten.
- Zeitgemässe Fraktionsbeträge: Die GLP lehnt die Vorlage ab, da das eigentliche Ziel, den Bankrat anforderungsfokussiert und politisch unabhängiger zu machen, nicht erreicht wird. Der Regierungsrat hat es trotz mehrfacher Hinweise seitens GLP verpasst, auch andere Gesetze z.B. das Vereinsrecht ebenfalls anzupassen, so dass die finanzielle Abhängigkeit der Parteien über die Mandatsabgaben, NB auch der Richter, durchsetzbar verhindert würde. Die aktuelle Anpassung führt im Worst Case lediglich zu einer zusätzlichen staatlichen Parteienfinanzierung. Eine Selbstbedienung der Parteien an der Staatskasse im Umfang von 200'000 CHF lehnt die GLP ab. Demokratisch höchst bedenklich ist zudem der geplante Verteilschlüssel mit Beiträgen pro Fraktionsmitglied. Der Staat soll also tatsächlich proportional zur bereits bestehenden Grösse einer Partei Beiträge auszahlen und damit zusätzlich deren Wachstum verstärkt unterstützen. Damit werden bereits bestehenden Kräfteverhältnisse unnötig zementiert statt demokratische Vielfalt gefördert. Damit würde diese Vorlage zum Nährboden in Richtung Einparteiensystem und den Untergang der Demokratie einläuten. Wie solche Ideen in einer liberalen bürgerlichen Politik überhaupt aufkeimen können, ist der GLP gänzlich unverständlich.
- Übertragung der Kantonsratssitzungen mit Livestream: Die Grünliberalen befürworten die Anpassung und sagen ja zu zeitgemässen Kommunikationsmitteln. Sie ermöglichen bessere Transparenz und könnten potentiell mehr Interesse wecken. Wie die Covid Pandemie Situation zeigte sind negative Auswirkungen nicht zu erwarten.
T4: 449/2023 Bericht zu Postulat P 9/20: Neues Leitbild Nachhaltiges Bauen
Die Stossrichtung des Leitbildes wird von der GLP geschätzt, jedoch fehlen Forderungen nach verbindlichen Terminen und quantifizierten Zielen. Zur Sicherstellung der Qualität sind bei relevanten Bauund Umbauprojekten Studienaufträge oder Wettbewerbe nach der Ordnung für Wettbewerbe SIA 142 oder der Ordnung für Studienaufträge SIA 143 auszuschreiben. Das Leitbild erweckt auch einen wenig zeitgemässen Eindruck im Bezug auf Ersatzbauten für bestehende Gebäude. Neubauten verbrauchen,, auch wenn sie mit modernster Technik erbaut sind, extrem viel Ressourcen und Energien. Die Sanierung Fraktion der Grünliberalen Partei Kanton Schwyz bestehender Bauten mit modernsten Techniken hat heute Priorität, respektive Abbrüche und Ersatzneubauten sollen nur als Ausnahme bewilligt werden.
T5: 457/2023 Motion M 3/2023: Progression bei der Besteuerung von Kapitalauszahlungen anpassen
Die GLP folgt den Argumenten der Regierung, findet jedoch eine Umwandlung in ein Postulat sinnvoll, weil dann der Regierungsrat nicht notgedrungen nur eine Vorlage zu diesem Thema ausarbeiten muss. Im Gegenteil er kann diese wie im RRB Nr. 345/2023 zum StaWiKo Postulat P 21/22 Potenzial gezielter und wirksamer steuerlichen Entlastungen" vorgesehen in seine Gesamtsicht der Steuerentlastungsmöglichkeiten einbetten und dem Kantonsrat eine über mehrere Aktionsfelder ausgeglichene Vorlage unterbreiten.
T6: 487/2023 Motion M 1/23: Schaffung einer Ombudsstelle im Kanton Schwyz
Die Grünliberalen begrüssen grossmehrheitlich eine Ombudsstelle als niederschwellige Hilfe, weil damit unnötige Gerichtsverfahren vermieden und Kosten eingespart werden können.
T7: 541/2023 Motion M 6/2023: Gemeinden im Flüchtlingswesen entlasten
Die Grünliberalen finden grossmehrheitlich wie der Regierungsrat, dass der Kanton seine Koordinationsaufgaben erfüllt und die Motion als nicht erheblich erklärt werden kann. Eine Minderheit findet, wie die Motionäre, dass die Gemeinden zu sehr auf sich alleine gestellt sind. Der Kanton (oder auch gar freiwillig die Bezirke) könnte hier durchaus eine bessere Koordination leisten. Es ist aber fraglich, ob man das Migrationsgesetz dafür ändern muss, oder einfach das bestehende vollumfänglich und konsequent durchsetzt, was u.a. heisst: Kontingente gerecht und allenfalls auch nach wirtschaftlichen Kriterien verteilen. Falls eine Gemeinde die langjährigen Hausaufgaben nicht gemacht hat und heute nach wie vor keine Räumlichkeiten für ihr Kontingente hat oder dies aus anderen selbstverschuldeten Gründen so ist, dann sind die dafür im Gesetz vorgesehenen Ersatzzahlungen durchzusetzen. Damit wird der Handlungsdruck erhöht und die entsprechenden Mittel für den Kanton selber oder die Kompensationsgemeinden generiert. Generell verlangt die erheblich erklärende Minderheit auch mehr Transparenz und Zahlenmaterial seitens des Kantons.
T8: 542/2023 Motion M 8/23: Für transparente Vormieten – Formularpflicht einführen
Die Grünliberalen begrüssen mehrheitlich die Formularpflicht zur Angabe der Vormieten bei Wohnungsmangel, weil es zu Transparenz führt und geeignet ist, günstigen Wohnraum für unsere Bevölkerung zu bewahren. Die Formularpflicht entlastet den Kanton und der Aufwand für die Vermietenden hält sich im Rahmen. Eine Minderheit erachtet die Formularpflicht als unnötigen Aufwand, da man sich als Mieter heute durchaus einfach über regionale Wohnungsmieten informieren kann.
T9: 564/2023 Vollzug Postulat M 9/21: Altern in Würde! Ergänzungsleistungen anpassen
Die GLP nimmt die Antwort der Regierung zustimmend entgegen und sieht gespannt der Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen SEG entgegen, bei der auch das Anliegen des Postulates berücksichtigt werden soll.
T11: 403/2023 Postulat P 18/23: Politische Bildung an unseren Volksschulen fördern
GLP lehnt wie die Regierung das Postulat ab, weil die politische Bildung im Lehrplan genügend berücksichtigt ist.
T15: 437/2023 Postulat P 20/22: Gebühren überprüfen und – wo sinnvoll - senken
„Lieber Gebühre statt Stüüre“ heisst es, denn in dieser Frage zählt das urliberale Verursacherprinzip: Wer Aufwand verursacht, soll diesen auch bezahlen, und zwar mit direkten Gebühren und nicht über Steuern, welche alle Steuerzahler zu tragen haben. Die Grünliberalen lehnen daher dem Antrag des Regierungsrates folgend, das Postulat ab. Dieser führt zudem aus, dass die Gebühren im Kanton Schwyz regelmässig weit davon entfernt sind, kostendeckend zu sein. Somit besteht also ein gewisser "Solidaritätsbeitrag" für weniger Bemittelte.
T16: 462/2023 Postulat P 22/22: CO2-Ausstoss des strassengebundenen öV bis 2030 um 50% reduzieren
Fraktion der Grünliberalen Partei Kanton Schwyz Wir sind erfreut, dass der Regierungsrat empfiehlt, das von drei GLP Kantonsräten eingereichte Postulat erheblich zu erklären und aufzeigen will, wie der öffentliche Verkehr im Kanton Schwyz CO2-frei werden kann. Der entsprechende Bericht soll den Pfad für die schrittweise Reduktion der fossilen Antriebstechnologie im strassengebundenen öffentlichen Verkehr konkretisieren. Es ist zu hoffen, dass die Regierung dabei, ganz so wie es die Postulanten fordern, auf einen schnellen Ersatz der Dieselbusse hinarbeiten wird.
T19: 554/2023 Postulat P 1/23: Sofortmassnahmen zur Bekämpfung des Lehrpersonenmangels führen zu erheblichen Zusatzbelastungen
Wie sieht es vor Ort aus? Die GLP nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Regierungsrat, resp. damit auch der involvierte Erziehungsrat das Anliegen "Neulehrpersonen möglichst lange im Kanton Schwyz tätig zu halten", als Priorität aufnimmt und es wie die GLP als erheblich erklärt. Damit erhält der Regierungsrat den Auftrag eine Übersicht zu den Mentoringprogrammen zu erstellen und daraus den Handlungsbedarf abzuleiten.
T21: 561/2023 Postulat P 10/23: Standesinitiative Strommarktöffnung
Der Vorstoss liegt inhaltlich voll auf GLP Linie im Nationalrat. Da aber das Parlament in Bern gerade beschlossen hat, dass es das nicht will, bringt es nichts jetzt eine Standesinitiative nachzureichen, zumal es ja keine neuen Argumente gibt. Das generiert unnötigen Aufwand und schwächt auch den Ruf von Standesinitiativen aus dem Kanton Schwyz. Dies sollte man respektieren und Visibilitätsarbeit nicht zu Lasten der Reputation des Kantons betreiben.
T22: 562/2023 Postulat P 5/23 Lehren aus der Schliessung des Alterspflegeheims Steinerberg
Die GLP lehnt wie die Regierung das Postulat ab. Einen zusätzlichen Bericht nur für diesen Fall zu erstellen ist nicht zielführend. Der Kräfte sollen besser für die Klärung der grundsätzlichen Fragestellungen rund um die Alters- und Pflegeangebote der Zukunft – stationär wie ambulant – gebündelt werden und in die anstehende Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen SEG einfliessen.